Hausordnung

Neufassung vom 5. Mai 2021
Vorwort

Unsere Hausordnung gilt für das Schulgebäude, den Schulhof, den Sportplatz und die Turnhalle. Sie gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten.

Wir können uns in unserer Schule nur wohlfühlen, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen, respektvoll miteinander umgehen und uns an Regeln halten.

Wir sind alle für unser Schulhaus und unser Schulgelände verantwortlich und achten auf Sauberkeit, Ordnung und Ruhe.

Allgemeines Verhalten

Während der gesamten Unterrichtszeit dürfen SchülerInnen das Schulgelände nicht alleine verlassen. Eltern oder andere Personen dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie einen Termin vereinbart haben. Schulische Angelegenheiten können nur zu den entsprechenden Bürozeiten erledigt werden

Schimpfwörter, Beleidigungen, Gewalt und Regelverstöße sowie Drohungen und laute verbale, respektlose  Äußerungen dulden wir nicht  – weder unter SchülerInnen noch gegenüber  Lehrkräften. Gerne kommen wir mit Ihnen zu einem sachlichen Gespräch zusammen. Wer sich nicht an Regeln hält, muss mit erzieherischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Wir respektieren das Eigentum anderer.

Wer etwas beschädigt, zerstört oder verschmutzt, muss für den Schaden aufkommen oder ihn beheben.

Um andere nicht zu stören und Verletzungen zu vermeiden, sind Rennen, Toben und Lärmen im Schulhaus verboten. Auch das Werfen mit Sand, Steinen, Schneebällen und anderen Dingen ist nicht erlaubt.

Gemeinsam halten wir Schulhaus und Schulgelände sauber. Abfälle werfen wir in den Mülleimer.

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen und Kaugummikauen verboten.

Gefährliche Gegenstände (Streichhölzer, Feuerzeug, Messer, Laserpointer bzw. andere Gegenstände, die Personen eine Verletzung zufügen könnten) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

Das Mitbringen von elektrischen Spielgeräten (MP3-Player, Nintendo, etc.) ist verboten.

Die Nutzung von Handys, Smartwatches und privaten Tablets sowie von elektronischen Spielgeräten sind für Kinder auf dem gesamten Schulgelände verboten. Sollten Handys von SchülerInnen  benötigt werden,

bedarf es der Genehmigung durch die Schulleitung. Sie werden vor dem Schulgelände  ausgeschaltet und so verstaut, dass sie nicht von anderen gesehen werden. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Sollte ein Handy ausgepackt werden, ohne dass die Lehrkraft dazu aufgefordert hat, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach dem Unterricht wieder ausgehändigt. Die Eltern werden davon in Kenntnis gesetzt.

Das Mitbringen von Spielsachen, Kuscheltieren und Sammelkarten ist ebenfalls verboten, da es oft zu Streit führt. Das Fahren mit Inlineskates, Heelys, Rollern und anderen Fahrgeräten ist im Schulhaus verboten.

Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende

Der offene Anfang beginnt um 7:50 Uhr, ab dann ist spätestens eine Lehrkraft im Saal.
Er zählt zum Unterricht, der um 8:00 Uhr beginnt.  Einlass ins Schulgebäude ist um 7:45 Uhr.

Eltern verabschieden ihre Kinder vor dem Schulhof.

Die Kinder gehen nach Betreten des Schulgebäudes unverzüglich in ihre Klassenräume.

Fachräume und Sporthalle betreten die Kinder nur zusammen mit einer Lehrkraft.

Nach Unterrichtsende verlassen die Kinder zügig das Schulgelände.

Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen (z.B. Hochwasser, Glatteis/Schneefall, Windbruch, Hitze)

Der Unterricht findet grundsätzlich statt. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob der Schulbesuch zumutbar ist oder nicht.