Herkunftssprachenunterricht (HSU)

Der HSU findet nachmittags statt und ist ein zusätzlicher Unterricht für Kinder mit einer anderen Muttersprache. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Ihr Kind diese Sprache im häuslichen Alltag spricht!
Der muttersprachliche Unterricht ist KEIN Fremdsprachenunterricht, in dem Ihr Kind die Sprache erst erlernt!
Die Anmeldung muss bis Mitte März jährlich für das folgende Schuljahr erfolgen und gilt für die gesamte Grundschulzeit. Eine Nachmeldung ist nur bei Zuzug außerhalb des Stadt- und Landkreises möglich.

Sobald 10 Kinder aus unterschiedlichen Schulen angemeldet sind, wird eine Gruppe gebildet. Sollten es weniger Kinder sein, wird im kommenden Schuljahr kein HSU in dieser Sprache angeboten.

Nach der Anmeldung ist die Teilnahme am Unterricht für ein Schuljahr verpflichtend.

Wir empfehlen erst ab dem zweiten Schuljahr mit HSU zu beginnen, wenn das Kind sich an den Schulalltag gewöhnt hat und die Buchstaben der deutschen Sprache gefestigt sind. 

Der muttersprachliche Unterricht in arabisch und portugiesisch findet für Grundschüler in der Kottenschule statt. Alle anderen Sprachen werden in einer anderen Schule oder Stadt unterrichtet.
Es ist also möglich, dass Sie Ihr Kind zu einer anderen Schule bzw. in einen anderen Ort bringen müssen. Die Verantwortung liegt bei den Eltern. Fahrtkosten tragen die Eltern.

Der Unterricht wird von Lehrkräften aus dem Herkunftsland erteilt. Er ist kostenlos.

Ihr Kind erhält eine schriftliche Beurteilung bzw. Note im Zeugnis. Bei häufigem Fehlen oder Nichtteilnahme wird auch dieses im Zeugnis vermerkt.

Immer zu Beginn eines neuen Schuljahres, lädt Sie die HSU-LehrerIn zu einem Elternabend ein.

Damit Sie sich mit ihr austauschen und in Verbindung bleiben können, erhalten Sie deren Telefonnummer und die Emailadresse. Der Austausch über WhatsApp ist der Lehrkraft aus rechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Kommunikation ist über Telefon, E-Mail oder BigBlueButton möglich.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, wie auch beim Unterricht am Vormittag, dass Ihr Kind bei Erkrankung bei der HSU-Lehrkraft rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn abgemeldet wird. Die optimale Form der Entschuldigung ist eine rechtzeitige Email an die HSU-Lehrerin. Die Lehrkraft muss zu Beginn jeder Stunde die Anwesenheit überprüfen und ist verpflichtet, bei unentschuldigtem Fehlen nach dem Verbleib des Kindes zu forschen bzw. die Eltern anzurufen. Das verzögert den Unterrichtsbeginn erheblich!