Umzug in einen anderen Schulbezirk

Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule ihres Schulbezirks.

Wenn Sie während der Grundschulzeit in einen anderen Schulbezirk umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihre neue Adresse rechtzeitig an uns und die dann zuständige Schule weiterzugeben. Wenn Sie fundierte Gründe haben, weswegen Ihr Kind weiterhin an der Kottenschule verbleiben soll, dann müssen Sie bei der Schulleitung einen „Antrag auf Verbleib“ stellen.