Schulbuchausleihe / Lehrmittelfreiheit

Wenn Sie die Schulbücher von der Schulbuchliste nicht selbst kaufen, sondern ausleihen wollen, müssen Sie einen Antrag beim Rathaus -nicht bei der Schule- stellen. Den Antrag erhalten Sie über die Schule.

Die Antragsfrist liegt zwischen Mai und Juni, der genaue  Beantragungszeitraum steht im  Informationsschreiben.

Die entgeltliche Ausleihe kostet eine Gebühr.

Wenn Ihr Einkommen eine bestimmt Grenze unterschreitet, können Sie zusätzlich bis 15. März einen Antrag auf Lehrmittelfreiheit beim Rathaus
-nicht bei der Schule- stellen. Dann entfällt die Leihgebühr und es besteht die Möglichkeit, dass Sie neben den Büchern auch die dazugehörenden  Arbeitshefte kostenlos erhalten. Den Antrag erhalten Sie jährlich bis Anfang Februar über die Schule ausgehändigt. Er kann auch online gestellt werden.

· Antrag auf Lehrmittelfreiheit (Link)

Wichtig: Dem Antrag müssen alle geforderten Nachweise beigelegt werden!

Die Schulbücher werden direkt in die Schule geliefert. Ihr Kind quittiert den Erhalt und Sie sind dafür verantwortlich, dass die Bücher bei der Rückgabe am Schuljahresende in ordnungsgemäßem Zustand sind. Anderenfalls bekommen Sie eine Rechnung und müssen die defekten Bücher bezahlen. Die Schulbücher sollten also von Ihnen eingebunden werden und Ihr Kind darf keine Einträge in die Bücher machen.

Bei Fragen zu den Anträgen wenden Sie sich bitte an das Referat Schulen im Rathaus.

Hier können Sie sich allgemein über die Schulbuchausleihe informieren:
https://lmf-online.rlp.de/schulbuchausleihe/elten.html