Entschuldigung bei Erkrankung

Sollte Ihr Kind erkranken, dann melden Sie es bitte unbedingt am Morgen des ersten Fehltages bis 7.45 Uhr über die Sdui-App ab.

Wir müssen sicherstellen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist, wenn es nicht in der Schule erscheint.

Geben Sie uns bitte Auskunft darüber, weshalb Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann und wie lange es voraussichtlich die Schule nicht besuchen wird.

Zusätzlich ist innerhalb von 3 Tagen, spätestens aber bei Wiederteilnahme am Unterricht, eine schriftliche Entschuldigung für den gesamten Zeitraum der Erkrankung mit dem Grund des Fehlens vorzulegen, da das Fehlen ansonsten als unentschuldigte Fehltage im Zeugnis eingetragen werden muss. Gerne können Sie das Muster nutzen.

Wenn Ihr Kind wiederholt ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheint und wir Sie telefonisch nicht erreichen können, sind wir in Abwägung des Einzelfalls gehalten das Jugend- und Ordnungsamt zu informieren. Außerdem werden wir eine ärztliche Attestpflicht aussprechen.

Eine deutlich verspätet eintreffende Entschuldigung oder eine Sammelentschuldigung für mehrere Fehlzeiten ist rechtlich unzulässig. Diese Fehlzeiten müssen dann als unentschuldigt gewertet werden.